Geschäftsbedingungen
Allgemeine Hinweise und Bestimmungen Bitte lesen Sie die nachfolgenden Zusatzbestimmungen sorgfältig durch. Es gelten die allgemeinen Vertrags-und Reisebedingungen der Liva Travel GmbH.
Anmeldung und Mindestteilnehmerzahl für Trainingslager mit Flugreisen Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere Reisebedingungen. Mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen, als vor dem Gesetz verantwortliche Person (eine Verantwortungsdelegierung an einen Sportverein ist unzulässig) und Liva Travel GmbH (Livia Sports ist eine Marke der Liva Travel GmbH) ein Vertrag zustande. Bei erhalt der Buchungs/Rechnungsbestätigung wird sofort eine Anzahlung von 25 % der Reisekosten fällig. Der Restbetrag wird in 3 Raten bezahlt die letzte Rate muss mindestens 4 Wochen vor Abreise einbezahlt werden. Nach Eingang der Restzahlung senden wir Ihnen die Reiseunterlagen zu, aus technischen Gründen erst 1 Woche vor Abreise. Bei kurzfristigen Anmeldungen / Buchungen (weniger als 15 Tage) ist der gesamte Rechnungsbetrag bei der Buchung zu bezahlen. Die Reiseunterlagen werden am Abreisetag direkt am Flughafen abgegeben. Die Trainingslager sind mit einer mind. 20 Pers. pro Team berechnet. Erreichen einzelne Teams diese Teilnehmerzahl nicht, so führt dies zu einer Erhöhung der ausgeschriebenen Preise, welche Ihnen bei der Buchungen mitgeteilt wird. Unter dieser Marke können wir zwar versuchen ein Fussballpaket zu bekommen, diese sind in der Regel aber entsprechend teuerer, weil die Platzmiete pauschal und nicht pro Person fällig wird. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt wenn durch Liva Travel GmbH / Livia Sports ausdrücklich betätigt worden sind.
Rabatte Frühbucherrabatte, Skonto und weitere Leistungen wie Gratis Trikotsatz werden nur bei Buchungen ab Katalogpreis gewährt. Bei speziellen Preisvereinbarungen/Konditionen werden keine Rabatte gewährt Rabatte sind nicht kumulierbar.
Bei der Buchung Bei der Buchung reicht uns die ungefähre Anzahl der Teilnehmer aber spätestens ein Monat nach Erhalt der Rechnung/Bestätigung durch Liva Travel GmbH benötigen wir die definitive Teilnehmerzahl mit der korrekten Namen/ Vornamen. Falls wir diese Info später als 4 Wochen nach Versand von Rechnung/Bestätigung erhalten, können seitens der Fluggesellschaft Bearbeitungsgebühren entstehen, welche wir Ihnen weiterbelasten müssen. Mehr zu den Spesen siehe Punkt Annullationen / Namensänderungen. Um die Bearbeitung aller Kundenanfragen so transparent, schnell und effizient wie möglich zu gestalten, läuft ein Großteil der Korrespondenz per E-Mail. Wenn Sie uns auf eine E-Mail antworten, dann bitte mit dem gesamten Text der bisherigen Korrespondenz. Sie können uns außerhalb der Geschäftszeiten auf unseren Anrufbeantworter – jederzeit unter der Telefonnummer +41 55 648 09 60 eine Nachricht hinterlassen.
Reiseformalitäten CH-Bürger benötigen für Reisen in die Türkei eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Reisepass. Bitte überprüfen Sie frühzeitig die Nationalitäten ihrer Reisegruppe. Die Visa müssen sich die Reiseteilnehmer selber einholen, denn ein persönliches Erscheinen auf der jeweiligen Botschaft / Konsulat ist erforderlich. Bitte achten Sie darauf dass die Visa – Formalitäten einige Tage bis Wochen dauern können. Beim türkischen Konsulat können Sie nachfragen welche Nationalitäten ein Einreisevisum für die Türkei benötigen.
Visa-Antrag Botschaft der Republik Türkei Lombachweg 33 3006 Bern Telefon: 031 359 70 70 Fax: 031 352 88 19 Mail: tcbern@tr-botschaft.ch
Generalkonsulat der Republik Türkei in Zürich Weinbergstrasse 65 8006 Zürich Telefon: 044 368 29 00 Fax: 044 368 29 19 Mail: info@baskonsolosluk.ch
Training / Testspiele und Regeln bei schlecht Wetter Trainingsmaterial wird von den Mannschaften selbst mitgebracht. Sofern nicht anders ausgewiesen und vereinbart haben Sie Anrecht auf zwei Trainingseinheiten pro Tag zu je 90 Minuten. Die Trainingszeiten werden durch die Hotels koordiniert aber je früher Sie buchen, desto eher können wir Ihre Wunsch-Trainingszeiten bestätigen. Wir versuchen, die Trainingszeiten im Voraus abzusprechen, oftmals können diese aber nur vom Hotel vor Ort koordiniert werden. Sofern nicht anders angegeben, erfolgt die Einteilung der einzelnen Mannschaften auf die verschiedenen Trainingszeiten und -plätze durch das Hotelmanagement bzw. die Platzeigentümer. Der Eigentümer der Plätze (in der Regel die Hotels selbst oder die Städte bzw. Gemeinden) behalten sich das Recht vor, bei anhaltendem Schlechtwetter die Plätze wegen Unbespielbarkeit zu sperren.
Die Trainingszeiten werden neu zugeteilt und müssen, auf den vom Hotel zugewiesenen Plätzen absolviert werden. Kunstrasen oder andere alternative Trainingsmöglichkeiten.
Stollenschuhe sind ausdrücklich nicht erlaubt. Wer sich an die Vorschriften und Regeln vor Ort nicht hält und dem Rasen somit schaden zufügt muss alle anfallenden Reparaturkosten übernehmen. Auch die Kosten von Vandalismus in den Hotelzimmern und auf dem ganzen Hotel und Trainingsareal gehen vollumfänglich zu Lasten der Mannschaften / Vereine und müssen sofort vor Ort beglichen werden.
1 Testspiel ist sofern nicht anders angegeben in unserem Preis inbegriffen. Die Schiedsrichterkosten werden den Mannschaften belastet. Gerne organisieren wir für Sie Testspiele gegen Schweizer Mannschaften, die sich gleichzeitig in dieser Regionen / Hotel aufhalten, oder gegen lokale Mannschaften. Wenn eine lokale Mannschaft bereit ist ein Testspiel zu bestreiten, müssen die Kosten für Anreise, Platz und Verpflegung durch die Mannschaft aus der Schweiz übernommen werden. Wenn Sie ein Freundschaftsspiel bestreiten, findet dieser sofern nicht anders ausgewiesen, anstelle einer Trainingseinheit statt.
Alle Ausgaben und Sonderwünsche die nicht Vertragsinhalt sind gehen zu Lasten des Vereins. Sonderwünsche und die Kosten für zusätzliche Testspiele, Platzmiete, Schiedsrichterkosten und weitere Ausgaben für Ausflug und persönliche Ausgaben gehen 100% zu Lasten der Spieler oder des Vereins und müssen vor Ort direkt beglichen werden.
Bei Änderungen nach erhalt der Teilnehmerliste / Namensliste gelten folgende Bearbeitungsgebühren Um ein reibungsloses Check-In im Hotel garantieren zu können, geben Sie uns bitte vor Abreise die korrekte, Namensliste / Zimmerliste durch. Bei kurzfristigen (zwei Wochen vor Abreise) Annullationen pro Person können Spesen entstehen. (siehe Annullations-Kosten- Schema) Namenslisten / Zimmerverteilungslisten können Sie aufwww.livasports.ch ausfüllen und uns per Mail zurückschicken.
Bei Flugarrangements Bei Flugarrangements benötigen wir je nach Fluggesellschaft die Teilnehmerzahl und die korrekten Namen/Vornamenslisten direkt bei der Buchung oder spätestens ein Monat nach Erhalt der Rechnung/Bestätigung von Liva Travel GmbH. Flugtickets werden erst kurz vor Abreise ausgestellt, um die Kosten allfälliger Änderungen (Name / Annullationen) tief zu halten. Bei kurzfristigen Anmeldungen werden die Reiseunterlagen am Abreisetag direkt am Flughafen abgegeben.
Für Liva Travel GmbH / Liva Sports gelten bei Änderungen nach Erhalt der definitiven Namenslisten folgende Bearbeitungsgebühren
Namensänderung vor Ticketausstellung | CHF 70.00 |
Namensänderung nach Ticketausstellung | CHF 200.00 |
Bei Änderungen nach erhalt der Teilnehmerliste gelten folgende Bearbeitungsgebühren der jeweiligen Fluggesellschaft.
Die Teilnehmerzahl kann immer nach oben korrigiert werden, insofern noch freie Plätze in der gleichen Flugkategorie zur Verfügung stehen. Je nach Kurzfristigkeit bewegt sich der Preis nach oben. Alle Low Cost Airlines / Charterfluggesellschaften haben eigene Bestimmungen. Jede Änderung der Namen sowie Flugdaten unterliegen einer Gebühr von CHF 70.00, zuzüglich Tariferhöhung bei Buchungsdatum, und zwar pro Person und Flugstrecke.
Flugticket / Annullationen werden zu 100% belastet Allfällige Flugplan-Programm und Preisänderungen bleiben ausdrücklich Vorbehalten.
Regelung bei Rücktritt vom Vertrag Bei Vertragsrücktritt nach Erhalt von Rechnung/Betätigung und bis 42 Tage vor Abreise wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 3’000.00 pro Mannschaft fällig. Der Vertragsrücktritt muss stets schriftlich und Eingeschrieben mitgeteilt werden.
Annullationsregelung Annullationen werden sodann unter Anwendung folgender Kosten behandelt. Der Vertragsrücktritt muss stets schriftlich und Eingeschrieben mitgeteilt werden.
Annullationskosten
41 – 28 Tage vor Abflug | 25 % des Pauschalpreises |
27 – 14 Tage vor Abflug | 50 % des Pauschalpreises |
13 – 7 Tage vor Abflug | 75 % des Pauschalpreises |
6 – 0 Tage vor Abflug | 100 % des Pauschalpreises |
Die Haftung / Bestimmungen der Annullationskosten gilt auch, wenn die Teilnehmer nicht oder mit ungenügenden Reise und Grenzdokumenten am Abflugtag am Flughafen erscheinen und aus Selbstverschulden nicht abfliegen können. Allfällige Umbuchungs- und Bearbeitungskosten und Gebühren für Flug, Hotel und No-Show samt Taxen gehen vollumfänglich zu lasten des Spielers oder des Vereins und werden zu 100% nicht zurückerstattet! Annullationskostenversicherung: Die Annullationskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche Versicherung abgeschlossen haben. Bei einer Annullation einzelner Personen gelten die obigen Regeln und zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 120.00 erhoben. Annullationskostenversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch abgeschlossen. Preis auf Anfrage
Alle Dokumente für: Namensliste / Anmeldung / Zimmerverteilung ect. finden Sie auf unserer Website zum Downloaden. Wir werden Ihnen die Listen per Mail schicken, bitte füllen Sie diese Listen aus und senden Sie es uns per Mail wieder zurück. www.livasports.ch
Vielen Dank für Ihre Buchung. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. +41 55 648 09 60